Grundlagen
Datenerfassung und Neubewertung
Wir benötigen u.a. den für Ihr Grundstück gültigen und vom jeweiligen Gutachterausschuss zum 01. Januar 2022 ermittelten Bodenrichtwert sowie die jeweilige Grundstücksfläche.
Für die Datenerfassung nutzen wir auch öffentlich zugängliche Daten.