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GRUNDSTEUERREFORM 2022

Wir begleiten den gesamten Prozess, von der Erstellung der Feststellungserklärung bis hin zur Neufestsetzung Ihrer Grundsteuer.

kontaktieren Sie uns

Das Wichtigste zur Grundsteuer

In Deutschland müssen rund 36 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden. Das Bundesverfassungsgericht forderte bereits in 2018 diese Neuregelung, da die bisherige Einheitsbewertung nicht verfassungskonform ist. Die nötige Neuberechnung soll insbesondere für mehr Steuergerechtigkeit sorgen, damit die Grundsteuer für alle Eigentümer fairer berechnet wird. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben.

Als Eigentümer eines (privat genutzten/ betrieblichen/ landwirtschaftlichen/ forstwirtschaftlichen) Grundstückes sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Hierzu ist einiges an Vorbereitungen zu treffen.

Für die Erfassung aller relevanten Daten zu Grundstücken und Wohnungseigentum bleibt nur wenig Zeit. Die Finanzverwaltung hat für die Einreichung der Daten bisher nur einen zeitlichen Korridor von Juli bis Oktober 2022 vorgesehen.

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Was ändert sich ab 2025?

Die einzelnen Bundesländer können vom Bundesgesetz abweichen und ein eigenes Grundsteuermodell beschließen. Unter anderem hat dies auch Baden-Württemberg getan und sich, als einziges Bundesland, für das modifizierte Bodenwertmodell entschieden. Bayern, Hessen, Hamburg und Niedersachen setzen das Flächenmodell und alle anderen Bundesländer das Bundesmodell um.

Das Grundsteueraufkommen soll sich nach Angaben der Bundesregierung insgesamt nicht ändern. Das Ziel ist also, dass sich die durchschnittliche Belastung für Grundbesitzer nicht erhöhen soll. Dennoch kann es für den einen oder anderen Grundbesitzer zu einer Mehrbelastung, für andere wiederum zu einer Entlastung kommen.

Allerdings sind hier noch nicht alle Fakten geklärt. Dies ist auch der Grund warum bereits im Jahr 2022 die Feststellungserklärungen abgegeben werden müssen, obwohl die neue Grundsteuer erst ab dem 01. Januar 2025 gelten soll. Die bisher angewendete Einheitsbewertung gilt somit noch übergangsweise bis zum 31.12.2024.

Wer ist betroffen?

In der Bundesrepublik wird auf Grundbesitz eine Grundsteuer erhoben. Unabhängig davon, ob es sich beispielsweise um unbebaute Grundstücke, Wohngrundstücke, gewerblich genutzte Grundstücke oder Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft handelt. Als Eigentümer eines solchen Grundstückes sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um ein privates oder ein betriebliches Grundstück handelt.

Was ist jetzt zu tun?

Als Grundstückseigentümer sind Sie in 2022 verpflichtet, für jedes Grundstück eine Feststellungserklärung abzugeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Ihr privates Wohnhaus, eine landwirtschaftliche Nutzfläche oder ein Betriebsgrundstück handelt. Diese Feststellungserklärung muss im Zeitraum 01. Juli – 31. Oktober 2022 digital beim Finanzamt eingereicht werden. In Baden-Württemberg wird dafür der durch die Gutachterausschüsse zum 01. Januar 2022 neu ermittelte und für Ihr Grundstück gültige Bodenrichtwert benötigt. Des Weiteren die genaue Grundstücksgröße. Diese finden Sie im Kaufvertrag bzw. über einen Grundbuchauszug. Zuletzt muss noch die Frage beantwortet werden, ob das Grundstück überwiegend Wohnzwecken dient und ob der Anteil der Wohnfläche an der Gesamtfläche mehr als 50 Prozent beträgt.

Alle Grundsteuer-Termine im Überblick

01.01.2022
Stichtag der ersten Hauptfeststellung

Für jedes Objekt werden für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts diverse Dokumente und Angaben benötigt. Idealerweise wird die Zeit bis zur Abgabe der Feststellungserklärung genutzt, um entsprechende Unterlagen zusammen zu tragen. Dies sind beispielsweise der letzte Grundsteuerbescheid, die genaue Grundstücksfläche (z.B. über einen Grundbuchauszug) bzw. die Wohnfläche sowie falls vorhanden das genaue Baujahr des Grundvermögens.

01.01.2022
1.-2. Quartal
Sie bekommen Post vom Finanzamt

Bitte leiten Sie dieses Schreiben an uns weiter

1.-2. Quartal
01.07.2022
Beginn digitaler Übermittlung an das Finanzamt

Über unser Grundsteuer-Portal übernehmen wir die Übertragung der Feststellungserklärungen für Sie. Einfach – sicher – digital.

01.07.2022
Abgabefrist auf den 31.01.2023 verlängert.
Letzter Abgabetermin

Die fristgerechte Abgabemöglichkeit endet.

Abgabefrist auf den 31.01.2023 verlängert.
Ende 2023 bis 2024
Bescheide vom Finanzamt und der Gemeinde

Die durch das Finanzamt und die Gemeinde ergangenen Bescheide werden durch uns geprüft.

Ende 2023 bis 2024
01.01.2025
Neue Grundsteuer tritt in Kraft

Die neu festgesetzte Grundsteuer wird wie bisher auch jeweils vierteljährlich am 15.2. / 15.5./ 15.8. / 15.11. zur Zahlung fällig. Für jährliche Zahlungen, wenn die Grundsteuer unter 30,00 € liegt, verbleibt es ebenfalls beim bisherigen Fälligkeitstag, dem 1.7.

01.01.2025

Grundlagen

Datenerfassung und Neubewertung

Wir benötigen u.a. den für Ihr Grundstück gültigen und vom jeweiligen Gutachterausschuss zum 01. Januar 2022 ermittelten Bodenrichtwert sowie die jeweilige Grundstücksfläche.
Für die Datenerfassung nutzen wir auch öffentlich zugängliche Daten.

Umsetzung

Freigabeprozess & kollaborative Zusammenarbeit

Über unser Grundsteuer-Portal arbeiten wir zusammen mit Ihnen an der Datenerfassung aller Grundstücke. Dies erfolgt zu 100% digital und ist damit schnell und einfach umzusetzen.

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Archivierung

digitale & sichere Dokumentenablage

Durch das angebundene Dokumentenmanagementsystem bearbeiten wir sämtliche Dokumente zentral. Dies ermöglicht einen transparenten Einblick auf den Bearbeitungsstatus und Freigaben können digital und sicher erteilt werden.

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Deklaration

direkte Übermittlung an das Finanzamt & Bescheidprüfung

Die erstellte und digital freigegebene Feststellungserklärung wird direkt an das zuständige Finanzamt übertragen. Dabei werden sämtliche Fristen von uns überwacht. Im Anschluss prüfen wir, ob der Bescheid der eingereichten Erklärung entspricht und richtig veranlagt wurde.

Lassen Sie uns sprechen

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